5. DEZEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung zusätzlicher Maßnahmen für die Organisation amtlicher Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. November 2015 über die Hygiene von Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 5. Dezember 2019 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung zusätzlicher Maßnahmen für die Organisation amtlicher Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. November 2015 über die Hygiene von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

5. DEZEMBER 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 19. März 2004 über die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2005 zur Festlegung zusätzlicher Maßnahmen für die Organisation amtlicher Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. November 2015 über die Hygiene von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs;

Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs;

Aufgrund des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 9. Oktober 2014 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2014/178/EU;

Aufgrund der Verfassung, des Artikels 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 5. September 1952 über die Fleischbeschau und den Handel mit Fleisch, des Artikels 6bis Absatz 3, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Juli 1981 und abgeändert durch das Gesetz vom 27. Mai 1997, und des Artikels 20 § 1 Absatz 4, abgeändert durch das Gesetz vom 27. Mai 1997;

Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, des Artikels 7 §...

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