5. DEZEMBER 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. März 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Artikel 6.70 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Januar 2015 über die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Artikel 4;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. März 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen;

Aufgrund des Vorschlags der CGSP vom 5. Juli 2019;

Aufgrund des Vorschlags der FGÖD vom 17. September 2019;

Aufgrund des Vorschlags der CSC vom 21. Oktober 2019;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Artikel 2 Absatz 2 des Erlasses der Regierung vom 17. März 2016 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird wie folgt abgeändert:

  1. Die Wortfolge "Frau Andrea Thomé" wird durch die Wortfolge "Frau Sylvie Falkenberg" ersetzt.

  2. Die Wortfolge "Frau Eve-Marie Niessen" wird durch die Wortfolge "Frau Laurie van Isacker" ersetzt.

  3. Die Wortfolge "Herr Alain Rousseaux" wird durch die Wortfolge...

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