4. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 20;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 12. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.12 des Programms 02, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.23 des Programms 03 sowie Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.02 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um den Mangel an Mitteln für diese Basisartikel auszugleichen,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 410.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 601.000 EUR innerhalb der Programme 02, 03 und 11 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden...

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