4. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 31 der Organisationsbereiche 10 und 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2017;

Aufgrund der am 18. Februar 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 22. April 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 31.05 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um das Projekt Hayrport zu finanzieren,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6.000.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.995.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 31 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung...

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