4. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur endgültigen Verabschiedung der Teilrevision des Sektorenplans Marche-La Roche zwecks der Eintragung von Abbaugebieten in Erweiterung des Steinbruchs Cielle auf dem Gebiet der Gemeinden Rendeux (Marcourt) und La Roche und von Agrar- und Forstgebieten als raumplanerische Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Rendeux (Beffe, Rendeux, Hodister)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe (CWATUP), Artikel 1, 22, 23, 25, 29, 30, 32, 35, 36, 41, 42, 42bis bis 44, und 46;

Aufgrund des am 27. Mai 1999 von der Wallonischen Regierung angenommenen Entwicklungsplans des regionalen Raums ("Schéma de développement régional - SDER") und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die gewählte Option hinsichtlich des Schutzes und der Bewirtschaftung der Bodenschätze darin besteht, die zur Abbautätigkeit benötigten Räume für die kommenden dreißig Jahre zu verschaffen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Januar 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

In Erwägung der wallonischen regionalpolitischen Erklärung, die dem wallonischen Parlament am 23. Juli 2014 vorgelegt wurde;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. März 1987 zur Festlegung des Sektorenplans Marche - La Roche;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Dezember 2008, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Marche-La-Roche (Karten 55/5 und 55/6) einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Revision zwecks der Eintragung eines Abbaugebiets als Erweiterung des Steinbruchs Cielle auf dem Gebiet der Gemeinden Rendeux (Marcourt) und La Roche und zwecks der Umwandlung von Grundstücken, die auf dem Gebiet der Gemeinde Rendeux (Beffe, Rendeux und Hodister) als Freizeitgebiete und gemischte Gewerbegebiete eingetragen sind, in Agrargebiete und in Forstgebiete als raumplanerische Ausgleichsmaßnahme, und zur Verabschiedung des Inhaltsentwurfs der Umweltverträglichkeitsprüfung des Plans;

In der Erwägung, dass in diesem Erlass insbesondere vorgesehen ist, bis zu 21.6 Hektar Abbaugebiete auf Grundstücken einzutragen, die gegenwärtig in einem Forstgebiet eingetragen sind:

-einerseits auf dem Vorkommen, das sich in die nördliche Verlängerung des gegenwärtigen Abbaugebiets erstreckt (bis zu 17.7 ha);

- andererseits westlich, südwestlich und südlich des gegenwärtigen Abbaugebiets (bis zu 3.9 ha), um die Nebenanlagen des Steinbruchs in das Abbaugebiet einzuschließen und die Grenzen des Abbaugebiets auf die geographischen Grenzen zu positionieren;

und als raumplanerische Ausgleichsmaßnahmen, die Eintragung:

- eines Agrargebiets von etwa 4.4 ha auf Grundstücken, die gegenwärtig in Beffe-Rendeux als Freizeitgebiet eingetragen sind;

- eines Agrargebiets von etwa 0.5 ha und eines Forstgebiets von etwa 5.5 ha auf Grundstücken, die gegenwärtig südlich von Inzès-Ris (Rendeux) als Freizeitgebiet eingetragen sind;

von Agrargebieten (bis zu 5 ha) und einem Forstgebiet (bis zu 6.8 ha) auf dem südlichen Teil des gemischten Gewerbegebiets von Warisy in Rendeux;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. April 2009, durch den beschlossen wird, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen zu lassen betreffend den Vorentwurf zur Revision des vorgenannten Sektorenplans von Marche-La Roche;

In Erwägung der Umweltverträglichkeitsprüfung über den Vorentwurf des Sektorenplans, die von dem gemäß Artikel 42 Absatz 7 des Gesetzbuches und dem Buch I des Umweltgesetzbuches ordnungsgemäß zugelassenen Studienbüro "Pissart, Architecture et Environnement" durchgeführt worden ist;

In Erwägung des am 23. April 2014 von der Zelle Studie und Entwicklung im Bereich akustisches Engineering der Universität Lüttich ("CEDIA") erstellten Berichts über die Durchführung einer Kampagne von akustischen Messungen in der Umgebung des Steinbruchs Cielle (La Roche) im April 2014;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 zur vorläufigen Verabschiedung der Teilrevision des Sektorenplans Marche-La Roche zwecks der Eintragung von Abbaugebieten in Erweiterung des Steinbruchs Cielle auf dem Gebiet der Gemeinden Rendeux (Marcourt) und La Roche und von Agrar- und Forstgebieten als raumplanerische Ausgleichsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Rendeux (Beffe, Rendeux, Hodister);

In der Erwägung, dass in diesem Erlass die Eintragung der in dem Erlass vom 19. Dezember 2008, durch den beschlossen wird, den Sektorenplan Marche-La-Roche (Karten 55/5, 55/6 und 23) einer Revision zu unterziehen, und zur Verabschiedung des Vorentwurfs der Revision, vorgesehenen Gebiete bestätigt wird; dass in diesem Erlass außerdem eine Raumordnungsmaßnahme im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 3 des CWATUP vorgesehen ist, durch die jegliche Handlungen und Arbeiten in Verbindung mit dem Betrieb des Steinbruchs im Abbaugebiet verboten werden, und zwar auf eine Tiefe von:

- 20 Meter zwischen dem von der Revision betroffenen Umkreis und dem östlich gelegenen Umkreis des Natura-2000-Gebiets BE34023 "Ourthetal zwischen Nisramont und La Roche";

- mindestens 6 Meter beiderseits des Bachs "Fond du Royen" und am linken Ufer des Baches "Ruisseau de la Carrière";

In Erwägung des im April 2016 vom Studienbüro "Pissart, Architecture et Environnement" durchgeführten Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsprüfung und seiner Begleitnotiz vom 3. Mai 2016;

In der Erwägung, dass dieser Nachtrag durchgeführt worden ist, nachdem der Betreiber im Februar 2015 einen Fehler entdeckt hatte, durch den eine Verminderung der Qualität des in dem zukünftigen Abbaugebiet in Erweiterung des Steinbruchs Cielle bewirtschafteten Vorkommens vorauszusehen war; dass die erzielten Ergebnisse bestätigen, dass die Zielsetzungen der vorliegenden Revision des Sektorenplans immer noch erreicht sind und dass die Begründungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Februar 2015 immer noch relevant sind;

In der Erwägung, dass der Urheber des Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsprüfung auf der Grundlage der neuen Angaben, über die er verfügt (geologische Studie von F. Boulvain, Betriebsplan von B. Michel und geophysikalische Prospektion durch elektrische Tomographie des Büros Calcis) der Ansicht ist, dass die Vorräte des Vorkommens des von der vorliegenden Revision des Sektorenplans betroffenen zukünftigen Abbaugebiets bis zu 31 Abbaujahre ermöglichen (das heißt etwas mehr als 12 Millionen verwertbare Tonnen) mit einer Jahresproduktion von höchstens 450.000 T/Jahr (im Gegensatz zu 36 Jahren, das heißt 16.2 verwertbare Tonnen, die im Erlass vom 12. Februar 2015 zur Verabschiedung des Entwurfs der Revision des Plans angegeben werden); dass diese Verminderung der Vorräte insbesondere durch eine zu große Dicke minderwertiger Materialien oberhalb der verwertbaren Materialschicht zu erklären ist;

In der Erwägung, dass in Ermangelung eines Vorkommens von Qualität im nordwestlichen Teil des zukünftigen Abbaugebiets und wegen des Risikos für die Stabilität der Schichten die Bewirtschaftung dieses nordwestlichen Teils nicht mehr als relevant erscheint;

In der Erwägung, dass der Verfasser jedoch der Auffassung ist, dass der im Entwurf zur Revision des Sektorenplans vorgesehene Umkreis relevant bleibt und demnach validiert werden kann, denn er ist der Ansicht:

- dass es vorzuziehen ist, eine physische Grenze beizubehalten, die leicht zu erkennen ist, und zwar den Bach "Ruisseau de la Carrière";

- dass die Aufrechterhaltung dieses westlichen Randes als Abbaugebiet die Rolle einer "Pufferzone" übernehmen und den Bach "Ruisseau de la Carrière" erhalten kann;

In der Erwägung, dass dieser Nachtrag und seine Begleitnotiz dem Regionalausschuss für Raumordnung (CRAT) gemäß der Vorschrift des Artikels 42bis des CWATUP zur Information übermittelt wurden;

Aufgrund der öffentlichen Untersuchung, die zwischen dem 10. Mai 2016 und dem 23. Juni 2016 auf dem Gebiet der Gemeinden Rendeux und La Roche-en-Ardenne gemäß den Artikeln 4, 43 und 46 des CWATUP stattgefunden hat;

Aufgrund der in Anwendung von Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 8 des CWATUP am 18. Mai 2016 im "Espace SCHERES", gelegen in 6987 Rendeux-Haut, Route de Marche 11, auf dem Gebiet der Gemeinde Rendeux abgehaltenen Informationsversammlung;

In Erwägung der Unterlagen der Akte, die während der öffentlichen Untersuchung einer Umfrage unterbreitet wurden, einschließlich des Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsprüfung des Plans und seiner Begleitnotiz;

In der Erwägung, dass die Beschwerdeführer sich per personalisiertes Schreiben geäußert haben, worunter eines an jede der Gemeinden übermittelt wurde, die die öffentliche Untersuchung organisiert haben;

Aufgrund der Beschwerden und Bemerkungen, die im Laufe der öffentlichen Untersuchung in jeder der Gemeinden eingereicht worden sind und folgendermaßen aufgenommen wurden:

Rendeux

Name Anschrift1. Demoulin Fabrice Rue de la Centaurée Nr. 37 in 6900 Marche-en-Famenne2. Wathieu Roland Rue de Chetenne Nr. 9 in 6987 Rendeux3. NATAGORA via Piraux Joelle, "Département Politique générale" Rue Nanon Nr. 98 in 5000 Namur

La Roche-en-Ardenne

Name Anschrift4. Demoulin Fabrice Rue de la Centaurée Nr. 37 in 6900 Marche-en-Famenne5. Nyssens Marianne Rue du Paradis Nr.10 in 6980 Cielle

Aufgrund der Protokolle der Versammlungen zum Abschluss der öffentlichen Untersuchung, die am 23. September 2016 in Rendeux und La-Roche-en-Ardenne stattgefunden haben;

Aufgrund der Konzertierungsversammlungen, die in Anwendung von Artikel 43 des CWATUP am 28. Juni 2016 in den Sälen des Gemeinderats von La-Roche-en-Ardenne und Rendeux abgehalten wurden;

Aufgrund der Protokolle dieser Konzertierungsversammlungen;

Aufgrund der am 6. Juni 2016 abgegebenen günstigen Stellungnahme des kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und Mobilität von Rendeux, der sich insbesondere auf die Ausgleichsmaßnahmen und auf die in Artikel 2 des Erlasses vom 12. Februar 2015 zur vorläufigen Verabschiedung der vorliegenden Revision des Sektorenplans zwecks der Entfernung der Abbautätigkeit von dem Natura 2000-Gebiet BE34023 "Vallée de l'Ourthe entre Nisramont et La Roche" vorgesehene teilweise...

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