4. MAI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Verabschiedung der strategischen Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 30.000 Zügen pro Jahr in der Wallonie

Die Wallonische Regierung

Aufgrund der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

Aufgrund des Gesetzes vom 18. Juli 1973 über die Lärmbekämpfung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Mai 2004 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. September 2007 zur Abgrenzung der Ballungsräume und Infrastrukturen, für die Lärmkarten erstellt werden müssen, abgeändert durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 12. März 2009;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. März 2009 zur Festlegung der strategischen Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro Jahr;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Juli 2010 über die Zulassungsbedingungen und -modalitäten der Laboratorien oder Einrichtungen in Sachen Lärm;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2010 über die wallonische Geodateninfrastruktur;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. Januar 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Auf Vorschlag des Ministers für Transportwesen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung verabschiedet die als Anhang beigefügten strategischen Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 30.000 Zügen pro Jahr in der Wallonie.

Art. 2 - Der Minister für Transportwesen wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 4. Mai 2017

Der Ministerpräsident

P. MAGNETTE

Der Minister für Umwelt, Raumordnung...

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