4. JUNI 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 22 und 31 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 19. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.01 des Programms 22 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Finanzierung der Projekte FormaDistance+ und Factory 4.0 zu ermöglichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 373.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 22 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung folgender Basisartikel...

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