4. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen bei der Textilherstellung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 4. Juni 2020 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen bei der Textilherstellung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. JUNI 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen und über das Verbot der Verwendung von Americium-241 für Dicken-, Masse- oder Dichtemessungen bei der Textilherstellung

    BERICHT AN DEN KÖNIG

    Sire,

    ich habe die Ehre, Eurer Majestät einen Königlichen Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender Strahlungen zur Unterschrift vorzulegen.

    Der Hohe Rat für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz hat am 18. Oktober 2019 seine Stellungnahme über den Entwurf des vorliegenden Königlichen Erlasses abgegeben.

    Die Finanzinspektion hat ihre Stellungnahme am 20. März 2020 abgegeben.

    Der Minister des Haushalts hat am 31. März 2020 sein Einverständnis gegeben.

    Gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung wurde für vorliegenden Königlichen Erlass auch eine Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften durchgeführt.

    Der Staatsrat hat am 27. Mai 2020 das Gutachten Nr. 67.313/3 auf der Grundlage von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegeben.

    Der Text des Entwurfs ist auf der Grundlage der Bemerkungen des Staatsrates angepasst worden. Da die Verpflichtung "notice and comment" bereits erfüllt war, wird dies in der Präambel erwähnt.

  2. Einleitung

    Aufgrund von Artikel 20.1.1.1 Buchstabe a) Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2001 zur Festlegung einer allgemeinen Ordnung über den Schutz der Bevölkerung, der Arbeitnehmer und der Umwelt gegen die Gefahren ionisierender...

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