4. JUNI 2015 - Dekret zur Abänderung von Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd hinsichtlich der Zeiten, während deren die Jagd erlaubt ist (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, ersetzt durch das Dekret vom 14. Juli 1994, wird Absatz 2 durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"In den in Anwendung von Artikel 1ter festgelegten Bestimmungen kann die Regierung nach Abgabe eines Gutachtens des Rates die Ansitzjagd und die Pirschjagd während einer Stunde nach dem offiziellen Sonnenuntergang sowie während einer Stunde vor dem offiziellen Sonnenaufgang erlauben, um den morgendlichen und abendlichen Zeiten, zu denen manche Wildarten aktiv sind, Rechnung zu tragen.".

Art. 2 - Das Datum für das Inkrafttreten des vorliegenden Dekrets wird auf den 1. Januar 2016 festgelegt.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgisches Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 4. Juni 2015

Der Minister-Präsident

P. MAGNETTE

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Landwirtschaft, ländliche Angelegenheiten

M. PREVOT

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Innovation und digitale Technologien

J.-Cl. MARCOURT

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie

Frau P. FURLAN

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, Flughäfen und...

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