4. DEZEMBER 2020 - Erlass zur Abänderung des Ministeriellen Erlasses vom 27. Mai 2019 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019 zur Einführung eines Prämiensystems zur Durchführung eines Audits, seiner Berichte über die Überwachung der Arbeiten und der Investitionen zur Energieeinsparung und zur Renovierung einer Wohnung

Die Minister für Energie und für Wohnungswesen,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über das Wohnungswesen und die Nachhaltigkeit der Wohnverhältnisse, Artikel 14, ersetzt durch das Dekret vom 1. Juni 2017 und abgeändert durch das Dekret vom 17. Juli 2018;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019 zur Einführung eines Prämiensystems zur Durchführung eines Audits, seiner Berichte über die Überwachung der Arbeiten und der Investitionen zur Energieeinsparung und zur Renovierung einer Wohnung, Artikel 6 § 4, und 7 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019 über das Audit einer Wohnung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Genehmigung der allgemeinen Regelung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Gewährung der Kredite durch die Wallonische Sozialkreditgesellschaft und die Sozialkreditschalter;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Mai 2019 zur Genehmigung der allgemeinen Regelung zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze zur Gewährung der Kredite als Fonds B2 durch den Wohnungsfonds der kinderreichen Familien der Wallonie ("Fonds du Logement des Familles nombreuses de Wallonie");

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 27. Mai 2019 zur Ausführung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. April 2019 zur Einführung eines Prämiensystems zur Durchführung eines Audits, seiner Berichte über die Überwachung der Arbeiten und der Investitionen zur Energieeinsparung und zur Renovierung einer Wohnung;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, Artikel 3, § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In Erwägung der Tatsache, dass die Verpflichtung, auf einen zertifizierten Installateur zurückzugreifen, um einen Biomassekessel und eine Wärmepumpe zu installieren, am 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist;

In der Erwägung, dass ab dem 13. März 2019 wegen der Covid-19-Gesundheitskrise keine Ausbildung mehr stattgefunden hat;

In der Erwägung, dass die Umsetzung dieser Bedingung, die neue Anforderungen für die Gewährung von Prämien einführt, sich nachteilig auf den Bausektor, aber auch auf die Öffentlichkeit auswirken würde, die in der Lage sein muss, sich ab sofort an die neuen Bedingungen anzupassen, um die förderfähigen Arbeiten auszuführen,

Beschließen:

Artikel 1 - Artikel 15 § 1 erster Satz wird durch folgenden Satz ersetzt: "Es wird eine Prämie gewährt für die Wärmedämmung des Daches oder des Dachgeschosses, das in...

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