4. DEZEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 4. Dezember 2012 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts.

Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

  1. DEZEMBER 2012 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts

    ALBERT II, Konig der Belgier,

    Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund der Verfassung, Artikel 37, 108 und 107 Absatz 2;

    Aufgrund des Gesetzes vom 27. Juni 1937 zur Revision des Gesetzes vom 16. November 1919 über die Regelung der Luftfahrt, Artikel 5 § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 2. Januar 2001;

    Aufgrund des Gesetzes vom 20. Juli 2005 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Artikel 52;

    Aufgrund des Gesetzes vom 4. Dezember 2006 über die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur, Artikel 61;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Oktober 2004 zur Schaffung des Dienstes für die Regulierung des Eisenbahnverkehrs und der Betreibung des Flughafens Brüssel-National, zur Festlegung seiner Zusammensetzung und des auf seine Mitglieder anwendbaren Verwaltungs- und Besoldungsstatuts;

    Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. April 2012;

    Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 3. Juli 2012;

    Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für den Öffentlichen Dienst vom 5. Juli 2012;

    Aufgrund der Stellungnahme des Direktionsausschusses des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen vom 1. Oktober 2012;

    Aufgrund des Protokolls des Sektorenausschusses Mobilität und Transportwesen vom 30. Oktober 2012;

    Aufgrund der vorherigen Untersuchung hinsichtlich der Notwendigkeit der Durchführung einer Nachhaltigkeitsprüfung mit der Schlussfolgerung, dass keine Nachhaltigkeitsprüfung erforderlich ist;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 51.781/4 des Staatsrates vom 19. September 2012, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Staatssekretärs für Mobilität und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,

    Haben Wir beschlossen und Erlassen Wir:

    Artikel 1 -...

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