4. APRIL 2019 - Ministerieller Erlass zur Teilausführung in den Bereichen Wachstum und Entwicklung der Unternehmen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio

Der Minister für Wirtschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 1 § 3 Ziffern 1, 3 und 4, Artikel 2 Absatz 1, Artikel 6 § 1 Absatz 3 und § 2 Absätze 1 und 2 Ziffern 1 und 2, Artikel 7 § 1 Absatz 1 und § 2 Absätze 1 und 3 Ziffern 1 und 2, Artikel 9 § 1 Absatz 1 und § 2, Artikel 10 § 2 Absätze 1 und 2 und § 3 Absatz 1, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 14 Absätze 1 Ziffern 1, 2, 3, 5 und 6 und 2, Artikel 37 und Artikel 38 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio, Artikel 5, 6 und 20;

Aufgrund des Berichts vom 12. Dezember 2018, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 31. Januar 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 15. März 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 5. Februar 2019 beim Staatsrat eingereichten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In Erwägung der fehlenden Mitteilung dieses Gutachtens binnen derselben Frist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,

Beschließt:

KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Ministeriellen Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Dekret vom 21. Dezember 2016: das Dekret vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio;

  2. Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017: der Erlass der Wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 zur Ausführung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 zur Gewährung von Beihilfen an Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen als Entgelt für Dienstleistungen zur Förderung des Unternehmertums oder des Wachstums anhand eines integrierten Portfolios für Beihilfen in der Wallonischen Region, und zur Schaffung einer Datenbank aus authentischen Quellen in Verbindung mit diesem integrierten Portfolio;

  3. ÖDW WBF: der Öffentliche Dienst der Wallonie Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung;

  4. Internetplattform: die webbasierte Anwendung nach Artikel 1 § 1 Absatz 1 Ziffer 6 des Dekrets vom 21. Dezember 2016, die unter www.cheques-entreprises.be zugänglich ist;

  5. Unternehmen: das Unternehmen im Sinne von Artikel 1 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 des Dekrets vom 21. Dezember 2016, das nicht zu den...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT