31. MÄRZ 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Gewährung von Prämien zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts, Artikel 34 § 2 Absatz 8 und § 3 Absatz 10, eingefügt durch das Dekret vom 1. Oktober 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 über die Gewährung einer Prämie zur Installierung von Mess- und Steuervorrichtungen, Artikel 3;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 23. April 2021;

Aufgrund des am 16. März 2021 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 17. Juni 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers des Haushalts;

Aufgrund der am 2. September 2021 abgegebenen Stellungnahme CD-21i02-CWaPE-1883 der CWaPE;

Aufgrund der am 25. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme Nr. 204/2021 der Datenschutzbehörde;

Aufgrund des am 23. Februar 2022 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 70.790/4 des Staatsrats;

In Erwägung der am 8. September 2021 abgegebenen Stellungnahme Energie.21.13.AV. des Pools "Energie";

Auf Vorschlag des Ministers für Energie;

Nach Beratung,

Beschließt :

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Dekret vom 12. April 2001: das Dekret vom 12. April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts;

  2. Dekret vom 17. Dezember 2020: das Dekret vom 17. Dezember 2020 über die Gewährung einer Prämie zur Installierung von Mess- und Steuervorrichtungen;

  3. Verwaltung: der Öffentliche Dienst der Wallonie Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie.

    KAPITEL 2 - Maßnahmen zur Gewährung einer Prämie zur Installierung von Mess- und Steuervorrichtungen

    Art. 2 - Im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt die Verwaltung die in Artikel 2 § 1 des Dekrets vom 17. Dezember 2020 genannte Prämie zur Installierung von Mess- und Steuervorrichtungen unter der Voraussetzung, dass die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllt sind:

  4. Die installierten Mess- und Steuervorrichtungen entsprechen den Anforderungen der belgischen und europäischen Rechtsvorschriften für Messanlagen und elektrische Betriebsmittel, darunter Buch IX des Wirtschaftsgesetzbuches über die Sicherheit von Produkten und Diensten und die Konformität der CE-Kennzeichnung;

  5. Die installierten Mess- und Steuervorrichtungen messen und zeigen die elektrischen Ströme der...

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