31. MÄRZ 2022 - Erlass der wallonischen Regierung über die Gewährung einer finanziellen Beteiligung an Unternehmen, die infolge der Überschwemmungen vom 14. bis 16. Juli und am 24. Juli 2021 geschädigt wurden, für die Anmietung von Containern

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, Artikel 49;

Aufgrund des Berichts vom 18. Januar 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 28. Januar 2022 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 3. Februar 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 16. Februar 2022 abgegebenen Stellungnahme der Datenschutzbehörde Nr. 23/2022;

Aufgrund des am 2. März 2022 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 70.966/2 des Staatsrats;

In Erwägung der Überschwemmungen, die zwischen dem 14. und 16. Juli und am 24. Juli 2021 stattgefunden haben;

In der Erwägung, dass diese von der Wallonischen Regierung am 28. Juli 2021 und am 26. August 2021 als allgemeine Naturkatastrophe anerkannt wurden;

In der Erwägung, dass sie zahlreichen Unternehmen erheblichen Schaden zugefügt haben, wobei ihre Einrichtungen stark beschädigt oder sogar völlig zerstört wurden;

In der Erwägung, dass diese Unternehmen, von denen einige bereits stark von der COVID-19-Krise betroffen waren, der Situation hilflos gegenüberstehen und sich nur schwer vorstellen können, ihre Tätigkeit in den Gebieten, die geschädigt wurden, fortzusetzen;

In der Erwägung, dass es seit vielen Jahren Realität ist, dass städtische und ländliche Zellen ihre Wirtschaftstätigkeit aufgeben müssen;

In der Erwägung, dass es daher angebracht ist, die Unternehmen, die den Willen haben, ihre Betriebstätigkeit wieder zu aktivieren und Container aufzustellen, um ihre Aktivitäten auszuüben, unverzüglich zu unterstützen;

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich die Wirtschaft gehört;

  2. Unternehmen: das kleine oder mittlere Unternehmen gemäß Artikel 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

  3. Überschwemmungen des Monats Juli 2021: Überschwemmungen, die anerkannt...

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