31. MÄRZ 2020 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 12, 13, 15, 17 und 22 der Organisationsbereiche 17 und 18 und dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020
Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung
Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen
Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen
Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;
Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere der Artikel 33 und 34;
Aufgrund der am 24. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;
In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 41.26 mit der Bezeichnung "Dotation an die Wallonische Agentur für die Gesundheit, den Sozialschutz, das Behindertenwesen und die Familien ("Agence wallonne de la Santé, de la Protection sociale, du Handicap et des Familles") im Rahmen der Gesundheitskrise COVID-19" in das Programm 12 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;
In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 12.07 mit der Bezeichnung "Außerordentliche Beihilfe zugunsten der Gouverneure COVID-19" in das Programm 13 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.07, 33.07, 43.05 und 43.12 des Programms 13 des Organisationsbereichs 17 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel abzuhelfen;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 31.01, 31.05, 33.05, 43.04 und 43.05 des Programms 15 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;
In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 41.01 des Programms 17 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diesen Basisartikel abzuhelfen;
In Erwägung der...
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