31. MAI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung in Ausführung von den Artikeln L1123-15, L2212-45, L6411-1, L6421-1 und L6451-1 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 20;

Aufgrund des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung, Artikel L1123-15 § 3 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret vom 29. März 2018, Artikel L2212-45 § 6 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret vom 29. März 2018, Artikel L5111-1 Ziffer 14, eingefügt durch das Dekret vom 29. März 2018, Artikel L6411-1 § 1 Absätze 1 und 3, eingefügt durch das Dekret vom 29. März 2018, Artikel L6421-1 § 1 Absatz 4, eingefügt durch das Dekret vom 29. März 2018, und Artikel L6451-1 § 2 Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 29. März 2018;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 19. März 2018;

Aufgrund des am 8. Mai 2018 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 63.324/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag der Ministerin für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

KAPITEL I - Definitionen

Artikel 1 - Zwecks der Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. der Kodex: der Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung;

  2. das Verzeichnis: das Verzeichnis nach Artikel L6411-1 des Kodex;

  3. der Erklärungspflichtige: die Person, auf welche der fünfte Teil des Kodex anwendbar ist, oder der institutionelle Informationsbeauftragte im Sinne von Artikel L6411-1 des Kodex;

  4. die Einrichtung: die Einrichtung im Sinne von Artikel L6451-1 § 1 Absatz 2 des Kodex;

  5. die Verwaltung: die operative Generaldirektion Lokale Behörden und Soziale Maßnahmen des Öffentlichen Dienstes der Wallonie (OGD5).

    KAPITEL II - Zulässige Naturalvergütungen

    Art. 2 - Die zulässigen Naturalvergütungen im Sinne von Artikel L1123-15 § 3 und L2212-45 § 6 des Kodex sind:

  6. die kostenlose Zurverfügungstellung eines Fahrrads für einen gemischten, sowohl privaten als auch beruflichen Nutzen;

  7. die kostenlose Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons und/oder eines Tablets für einen gemischten, sowohl privaten als auch beruflichen Nutzen;

  8. die kostenlose Zurverfügungstellung eines PCs und/oder Laptops für einen gemischten, sowohl privaten als auch beruflichen Nutzen;

  9. die kostenlose Zurverfügungstellung einer...

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