31. JULI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen im Hinblick auf die Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und die Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation und der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 hinsichtlich der Meldung von Verstößen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Titel I, III bis V und VII bis IX des Gesetzes vom 31. Juli 2017 zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen im Hinblick auf die Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und die Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation und der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 hinsichtlich der Meldung von Verstößen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

31. JULI 2017 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen im Hinblick auf die Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und die Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation und der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 hinsichtlich der Meldung von Verstößen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

  1. 2 - Vorliegendes Gesetz dient insbesondere:

    1. der Teilausführung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission,

    2. der Teilumsetzung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2015/2392 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen diese Verordnung,

    3. der Umsetzung der Richtlinie 2014/57/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmanipulation (Marktmissbrauchsrichtlinie),

    4. der Teilumsetzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU,

    5. der...

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