31. JANUAR 2022 - Erlass der Regierung zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 17. Januar 2000 zur Schaffung eines Arbeitsamtes in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 15. Oktober 2018;

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 88 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Auf Vorschlag des für Beschäftigung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Herr Max Munnix wird als Regierungskommissar beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

Art. 2 - Der Erlass der Regierung vom 29. September 2016 zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aufgehoben.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2022 in Kraft.

Er wird dem Betroffenen zugestellt und eine...

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