31. AUGUST 2017 - Erlass der Regierung zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 88 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 4. September 2014 zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

Auf Vorschlag des für Medien zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Herr Max Munnix wird als Regierungskommissar beim Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft bestellt.

Art. 2 - Der Erlass der Regierung vom 4. September 2014 zur Bestellung eines Regierungskommissars beim Belgischen Rundfunk- und Fernsehzentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aufgehoben.

Art. 3 - Vorliegender Erlass tritt am Tage seiner Verabschiedung in Kraft.

Er wird dem Betroffenen zugestellt und eine Abschrift wird dem...

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