30. SEPTEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Steuerermäßigungen für Ausgaben zur Energieeinsparung in einer Wohnung und für energieeffiziente Wohnungen und infolge der Einführung der regionalen Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen und der Abänderung der Regeln in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 14 bis 17 und 19 des Königlichen Erlasses vom 30. September 2014 zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Steuerermäßigungen für Ausgaben zur Energieeinsparung in einer Wohnung und für energieeffiziente Wohnungen und infolge der Einführung der regionalen Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen und der Abänderung der Regeln in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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30. SEPTEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Steuerermäßigungen für Ausgaben zur Energieeinsparung in einer Wohnung und für energieeffiziente Wohnungen und infolge der Einführung der regionalen Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen und der Abänderung der Regeln in Bezug auf die Steuer der Gebietsfremden

(...)

  1. 14 - In Kapitel 5 desselben Erlasses werden in der Überschrift von Abschnitt 3, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 10. Juni 2006, die Wörter "Abzug von Zinsen" durch die Wörter "Steuerermäßigung für Zinsen" und die Wörter "Artikel 526 § 2 Absatz 2" durch die Wörter "Artikel 526 § 1 Absatz 2" ersetzt.

  2. 15 - In Artikel 254 desselben Erlasses, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 10. Juni 2006, werden die Wörter "Artikel 526 § 2 Absatz 2" durch die Wörter "Artikel 526 § 1 Absatz 2" ersetzt.

  3. 16 - In Kapitel 5 desselben Erlasses wird Abschnitt 4 mit den Artikeln 255 und 256, eingefügt durch den Königlichen Erlass vom 10. Juni 2006, wie folgt ersetzt:

    Abschnitt 4 - Modalitäten für die Anwendung des in eine Steuerermäßigung umgewandelten Abzugs für die einzige Wohnung

    (Einkommensteuergesetzbuch 1992, Artikel 539 § 1 Absatz 2, in dem Maße, wie dieser Absatz Artikel 115 § 3 desselben Gesetzbuches - so wie er vor seiner Aufhebung durch das Gesetz vom 8. Mai 1994 bestand - auf bestimmte Anleihen und Versicherungsverträge anwendbar macht)

    Art. 255 - Beantragt ein Steuerpflichtiger die Anwendung des in eine Steuerermäßigung umgewandelten Abzugs für die einzige Wohnung wie erwähnt in Artikel 104 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 - so wie er aufgrund von Artikel 539 desselben Gesetzbuches anwendbar geblieben ist - für Zinsen und Summen, die für Tilgung oder Wiederherstellung einer Hypothekenanleihe gezahlt werden, und Beiträge zu einer Alters- und Todesfallzusatzversicherung...

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