30. OKTOBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 12;

Aufgrund der am 14. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 12.02 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um die von der Verwaltung in Empfang genommenen Rechnungen zu bezahlen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 43.01 des Programms 31 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um eine Bezuschussung der Gemeinden aufrechtzuerhalten mit dem Zweck, sie zur Mitwirkung an dem Übergang anzuregen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 22.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 86.000 EUR vom Programm 01 des Organisationsbereichs 16 auf das Programm 31 desselben...

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