30. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 19. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 12.08, 12.12 und 12.14 des Programms 23 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die Verlängerung kleinerer Wartungs- und Instandhaltungsverträge zur Nachrüstung der Gebäudesicherheit zu ermöglichen,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.640.000 EUR vom Programm 31 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 23 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung folgender Basisartikel der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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