30. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 und dem Programm 07 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 38;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 31.05 des Programms 07 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 18. Februar 2021 gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung im Rahmen des Programms Interreg V "Euregio Maas-Rhein" Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Programm Interreg V A "Euregio Maas - Rhein";

Achse 3: Förderung der sozialen Inklusion, Bekämpfung von Armut und jeder Form der Diskriminierung;

Bezeichnung: FUN FOR LAB;

Träger: CECOTEPE;

Basisartikel: 31.05.07;

Verpflichtungsermächtigungen: 146.964,66 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IE 1 302000 03203;

Bezeichnung: FUN FOR LAB;

Träger: CECOTEPE;

Basisartikel: 31.05.07;

Verpflichtungsermächtigungen: 91.251,57 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IE 1 302000 03206;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 43.09 des Programms 07 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um dem in ihren Sitzungen vom 02. Juli 2020 und vom 18. Februar 2021 gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung im Rahmen des Programms "Interreg V A Großregion" Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Programm Interreg V A "Großregion";

Achse 1: Weiterentwicklung...

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