30. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 20;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 21. November 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.06 und 41.07 des Programms 02 und Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 33.03 des Programms 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 64.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 278.000 EUR innerhalb der Programme 02, 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 12 und 13 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes...

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