30. MAI 2018 - Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen Region, der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission und der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezüglich der Umsetzung innerhalb der Gesetzgebung der Familienleistungen der Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt für Drittstaatsangehörige zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, der Richtlinie 2014/66/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers und der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung...

Aufgrund von Artikel 23 der Verfassung;

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 94 § 1bis, eingefügt durch Artikel 44 des Sondergesetzes vom 6. Januar 2014 über die Sechste Staatsreform;

Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 60sexies, eingefügt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 19. April 2014 zur Abänderung des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. April 2014 zur Abänderung der koordinierten Gesetze vom 19. Dezember 1939 über die Familienbeihilfen für Lohnempfänger (Allgemeines Familienbeihilfengesetz);

Aufgrund des Sonderdekrets der Französischen Gemeinschaft vom 3. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird und das Dekret der Wallonischen Region vom 11. April 2014 über die Befugnisse der Französischen Gemeinschaft, deren Ausübung an die Wallonische Region und die Französische Gemeinschaftskommission übertragen wird;

Aufgrund der Beratung vom 4. Juli 2016 und 6. Februar 2018 innerhalb des Verwaltungsausschusses von FAMIFED;

Aufgrund der einstimmigen Einigung vom 28. März 2018 im Konzertierungsausschuss;

In der Erwägung, dass die Richtlinie 2009/50 auf die Bekämpfung des Mangels an hochqualifizierten Arbeitskräften abzielt, indem die Zulassung und Mobilität von Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten gefördert wird, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum der Europäischen Union zu stärken;

In der Erwägung, dass die Richtlinie 2014/66 ihrerseits zum Ziel hat, Maßnahmen einzuführen, um Führungskräften, Spezialisten sowie Nachwuchskräften aus Drittstaaten, die Einreise in die Union im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers zu erleichtern;

In der Erwägung, dass die Richtlinie 2016/801 unter anderem den Ruf der Europäischen Union als attraktiver Standort für Wissenschaft und Innovation und als internationaler Exzellenzstandort für Studium und berufliche Bildung festigen soll und dass sie die Ziele des Europäischen Freiwilligendienstes unterstützen soll;

In der Erwägung der auf Belgien ruhenden Verpflichtung, die europäischen Richtlinien umzusetzen;

haben die Flämische Gemeinschaft, vertreten durch den Ministerpräsidenten und den Minister für Wohlfahrt...

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