30. JUNI 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. August 2007 über das Verfahren in Sachen Einhaltung der Kriterien betreffend die gesundheitliche Zuträglichkeit der Wohnungen und das Vorhandensein von Feuermeldeanlagen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, Artikel 5 Absatz 3, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 20. Juli 2005, Artikel 7 Absatz 2, ersetzt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 1. Juni 2017, und Artikel 7ter Absatz 3, eingefügt durch das Dekret der Wallonischen Region vom 15. Mai 2003;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. August 2007 über das Verfahren in Sachen Einhaltung der Kriterien betreffend die gesundheitliche Zuträglichkeit der Wohnungen und das Vorhandensein von Feuermeldeanlagen;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 28.04.2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 30. Juni 2022;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass aus Gründen der Rechtssicherheit eine zeitnahe Aktualisierung der Rechtsgrundlage zur Ermächtigung der Gemeindeverwaltungen im Hinblick auf die Feststellung der Mängel in gewissen Wohnungen im deutschen Sprachgebiet zwingend erforderlich ist, um vermutete Missachtungen der Vorgaben des Gesetzbuches über nachhaltiges Wohnen, die die gesundheitliche Zuträglichkeit der Wohnungen betreffen, überprüfen und die entsprechenden Maßnahmen treffen zu können, sodass die Verabschiedung des vorliegenden Erlasses keinen Aufschub mehr duldet;

Auf Vorschlag des Ministers für Wohnungswesen;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In der Überschrift des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 30. August 2007 über das Verfahren in Sachen Einhaltung der Kriterien betreffend die gesundheitliche Zuträglichkeit der Wohnungen und das Vorhandensein von Feuermeldeanlagen wird zwischen die Wortfolgen "Zuträglichkeit der Wohnungen" und "und das Vorhandensein" die Wortfolge ", die Überbelegung" eingefügt.

Art. 2 - Artikel 1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  1. In Nummer 2 wird die Wortfolge "das Wallonische Wohngesetzbuch" durch die Wortfolge "das Gesetzbuch über nachhaltiges Wohnen" ersetzt.

  2. In Nummer 3 wird die Wortfolge "Absatz 3" durch die Wortfolge "Absatz 4" ersetzt.

  3. In Nummer 4 wird die Wortfolge "die Generaldirektion der Raumordnung, des Wohnungswesens und des Erbes des Ministeriums der Wallonischen Region" durch die Wortfolge "der für das Wohnungswesen zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen...

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