30. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 9. Januar 2012 über die Bildung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks zur Grundwasserentnahme genannt 'Knepp D1-D2', gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Büllingen

Die Ministerin, zu deren Zuständigkeitsbereich die Umwelt gehört,

Aufgrund des Buches II des Wallonischen Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.172 bis D.174;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Wallonischen Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel R.164;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ("Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.")) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 22. Juni 2017;

Aufgrund des Schreibens der Gemeinde Büllingen vom 11. Dezember 2015, mit dem sie den ÖDW über die endgültige Schließung der Wasserentnahme informiert;

Aufgrund der am 29. Januar 2019 abgegebenen günstigen Stellungnahme der SPGE;

In der Erwägung, dass diese Entscheidung voll und ganz dem Geist eines Leitschemas für die Produktion in der Wallonie entspricht und eine angemessene Alternative zum Programm zum Schutz der Wasserentnahmegebiete darstellt;

In der Erwägung, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses vom 9. September 2012 darauf abzielten, die Wasserentnahmestelle namens "Knepp D1-D2" zu schützen;

Dass diese Maßnahmen eingeführt werden, um den Schutz einer Entnahmestelle von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser für die öffentliche Wasserversorgung zu gewährleisten;

In Erwägung der Maßnahmen zur Vorbeugung und Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser gemäß den Artikeln R.187bis-1 bis R.187bis-3 des verordnungsrechtlichen Teils des wallonischen Wassergesetzbuches;

In der Erwägung, dass das Bauwerk aus einem Drainnetz besteht,

Beschließt:

Artikel 1 - Der Ministerielle Erlass vom 9. Januar 2012 über die Bildung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks zur Grundwasserentnahme genannt "Knepp D1-D2", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Büllingen, wird aufgehoben.

  1. 2 - Die...

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