30. JUNI 2021 - Ministerieller Erlass zur Aufhebung des Ministeriellen Erlasses vom 24. September 2007 über die Errichtung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks zur Grundwasserentnahme, genannt 'Pannensterz drain', gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes

Die Ministerin, zu deren Zuständigkeitsbereich die Umwelt gehört,

Aufgrund des Buches II des Wallonischen Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.172 bis D.174;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Wallonischen Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel R.164;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Region und der Öffentlichen Gesellschaft für Wasserbewirtschaftung ("Société publique de gestion de l'eau" ("S.P.G.E.")) abgeschlossenen Geschäftsführungsvertrags vom 22. Juni 2017;

Aufgrund der günstigen Stellungnahme der Direktion der Untergrundgewässer der Abteilung Umwelt und Wasser der Operativen Generaldirektion Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt vom 24. Januar 2019;

Aufgrund der am 19. November 2018 abgegebenen günstigen Stellungnahme der SPGE;

In Erwägung des Schreibens vom 25. Oktober 2018, mit dem die Gemeindeverwaltung von Bütgenbach die Verwaltung über die Schließung der Wasserentnahme namens "Pannensterz drain" informiert;

In der Erwägung, dass diese Entscheidung voll und ganz dem Geist eines Leitschemas für die Produktion in der Wallonie entspricht und eine angemessene Alternative zum Programm zum Schutz der Wasserentnahmegebiete darstellt;

In der Erwägung, dass die allgemeinen Schutzmaßnahmen des vorerwähnten Ministeriellen Erlasses vom 24. September 2007 darauf abzielten, die Wasserentnahmestelle namens "Pannensterz drain" zu schützen;

Dass diese Maßnahmen eingeführt werden, um den Schutz einer Entnahmestelle von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser für die öffentliche Wasserversorgung zu gewährleisten;

In der Erwägung, dass die Umweltgenehmigung vom 28. April 2008 für eine Dauer von 20 Jahren, mit der die Nutzung eines Bauwerks zur Grundwasserentnahme der Kategorie B genehmigt wurde, nicht mehr relevant ist, da der Betreiber die Nutzung eingestellt hat, und dass das Gleiche für den Ministeriellen Erlass vom 24. September 2007 über die Errichtung der nahen und entfernten Präventivzonen des Bauwerks zur Grundwasserentnahme, genannt "Pannensterz drain", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Weismes, gilt.

In Erwägung der Maßnahmen zur Vorbeugung und Begrenzung des Eintrags von Schadstoffen in das Grundwasser gemäß den Artikeln R.187bis-1 bis R.187bis-3 des verordnungsrechtlichen Teils des wallonischen Wassergesetzbuches;

In...

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