30 JUNI 2020 - Ministerieller Erlass über die Verlängerung um einen Monat der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise in Bezug auf das zeitweilige Verbot von Beschränkungen für den Zugang zur öffentlichen Wasserversorgung

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des dekretalen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel D.202 und D.232;

Aufgrund des verordnungsrechtlichen Teils des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, Artikel R.270bis-13;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. April 2020 über das zeitweilige Verbot von Beschränkungen des Zugangs zur öffentlichen Wasserversorgung aufgrund von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19;

In Erwägung der Dauer der Auswirkungen der mit dem Covid-19 zusammenhängenden Gesundheitskrise und der Aufrechterhaltung verschiedener Maßnahmen zur Begrenzung der Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung, die einen ständigen und ausreichenden Zugang zu Wasser erfordern;

In der Erwägung, dass im Rahmen des föderalen Plans zur Lockerung der COVID-Maßnahmen bestimmte Aktivitäten und Bewegungen weiterhin eingeschränkt...

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