30. AUGUST 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 über die Erzeugung und den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut zwecks Anpassung der taxonomischen Gruppen und Namen bestimmter Saatgut- und Unkrautarten an die Entwicklung des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstands

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4 D.134 Absatz 1 Ziffern 1 bis 5 und 8;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 über die Erzeugung und den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut, Artikel 1 § 2 und Artikel 21;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 20. Mai 2021;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 21. Juni 2021;

Aufgrund des am 4. August 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 1973. Januar koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats 69.707/2;

In Erwägung der Notwendigkeit, den Erlass der Wallonischen Regierung vom 9. Februar 2006 abzuändern, um ihn mit den Änderungen der Durchführungsrichtlinie (EU) 2021/415 der Kommission in Einklang zu bringen, deren Frist für die Umsetzung auf den 31. Januar 2022 festgelegt worden ist,

Beschließt :

Artikel 1 - Mit dem vorliegenden Erlass wird die Durchführungsrichtlinie (EU) 2021/415 der Kommission vom 8. März 2021 zur Änderung der Richtlinien 66/401/EWG und 66/402/EWG des Rates zwecks Anpassung der taxonomischen Gruppen und Namen bestimmter...

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