30. AUGUST 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der sektorbezogenen Bedingungen für mittelgroße Feuerungsanlagen und zur Abänderung verschiedener Umweltbestimmungen - Erratum

In der deutschen Übersetzung des vorgenannten Erlasses, der am 18. Oktober 2018 auf Seite 79674 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, wird im Anhang I die Tabelle 3.1.1 durch Folgendes ersetzt:

"Tabelle 3.1.1. Emissionsgrenzwerte (mg/Nm3) für bestehende, nicht in Tabelle 4 genannte und einen in vorliegender Tabelle aufgenommenen Brennstoff verfeuernde Motoren, die bis zum 31. Dezember 2029 auf Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von höchstens 5 MW und bis zum 31. Dezember 2024 auf Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 5 MW anzuwenden sind, falls keine strengeren, im Betriebsgenehmigung festgesetzten Emissionsgrenzwerte vorliegen.

SCHADSTOFF FEUERUNGSWÄRME-LEISTUNG (MW) Anlagen, für die der Betreiber nachweisen kann, dass sie vor dem 1. Januar 2013 hergestellt wurden Sonstige Anlagen BRENNSTOFF BRENNSTOFF Gasöl...

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