30. AUGUST 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Auswahl und seine Bewertung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 30. August 2016 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Auswahl und seine Bewertung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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30. AUGUST 2016 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Auswahl und seine Bewertung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Artikel 106 und 113;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Auswahl und seine Bewertung;

Aufgrund der Beteiligung der Regionen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 19. Januar 2016;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 7. März 2016;

Aufgrund der Protokolle Nr. 2016/01 und 06 des Ausschusses der provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 24. Februar und 5. Juli 2016;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 59.656/2/V des Staatsrates vom 3. August 2016, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In den Königlichen Erlass vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Auswahl und seine Bewertung wird ein neuer Artikel 1/1 mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Art. 1/1 - Für die Anwendung des Statuts des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen gehört der Zonenkommandant dem in Artikel 5 Nr. 3 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen erwähnten Personal im höheren...

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