30. APRIL 2020 - Erlass der Wallonischen Regierung zum Entzug der Kohlenbergwergskonzession 'Espérance et Bonne-Fortune' (Nr. 187)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets über die Gruben des Wallonischen Regionalrates vom 7. Juli 1988, Artikel 71;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 30. April 1992 zur Festlegung des Verfahrens und der Bedingungen zum Entzug einer Bergbaugenehmigung, Artikel 24 bis 26;

In Erwägung des Berichts, einschließlich seiner Pläne und Anhänge, vom 30. März 2020 der Direktion der industriellen, geologischen und bergbaulichen Risiken, Abteilung Umwelt und Wasser, des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt;

In der Erwägung, dass die gegenwärtige Konzession "Espérance et Bonne-Fortune" aufgrund folgender Rechtsakten gebildet wurde:

- Königlicher Erlass vom 8. März 1825 zur Gewährung der Konzession "Espérance";

- Königlicher Erlass vom 5.Oktober 1827 zur Erweiterung der Konzession "Espérance" auf eine Fläche von 46 ha, 24 a;

- Königlicher Erlass vom 9. August 1838 zur Gewährung der Konzession von "Bonne-Fortune";

- Königlicher Erlass vom 7. September 1843 zur Erweiterung der Konzession "Bonne-Fortune" auf eine Fläche von 79 ha, 96 a, 14 ca;

- Königlicher Erlass vom 7. Februar 1876 zur Vereinigung der Konzessionen von "Espérance et Bonne-Fortune";

- Königlicher Erlass vom 12.März 1887 zur Erweiterung der Konzession "Espérance et Bonne-Fortune" auf eine Fläche von 1 ha, 38 a;

- Königlicher Erlass vom 3. Juni 1898 zur Erweiterung der Konzession "Espérance et Bonne-Fortune" durch die Abtretung eines Teils der Konzession "Gosson-Lagasse" auf eine Fläche von 45 ha;

In der Erwägung, dass die Konzession "Espérance et Bonne-Fortune" wie auf dem als Anhang beigefügten Plan abgegrenzt ist; dass sie sich auf 494 ha, 20 a und 92 ca erstreckt:

- unter den neuen Gemeinden Ans, Grâce-Hollogne, Lüttich und Saint-Nicolas;

- Unter den ehemaligen Gemeinden Alleur, Ans, Glain, Grâce-Berleur, Lüttich, Loncin, Montegnée und Saint-Nicolas;

In der Erwägung, dass die Konzession "Espérance et Bonne-Fortune" zwischen folgenden Konzessionen liegt:

- nordöstlich: Ans (Nr. 189);

- östlich: "Patience" und "Beaujonc (Nr. 188), "Bonne-Fin-Banneux-Batterie (Nr. 190);

- südlich: Gosson-Kessales (Nr. 185);

- westlich: "Bonnier" (Nr. 186);

In der Erwägung, dass aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1898 zur Festlegung der letzten Erweiterung der Konzession zugunsten der Gesellschaft "Espérance et Bonne-Fortune" Letztere Inhaberin der Konzession ist;

In der Erwägung, dass aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Juni 1898 der gegenwärtige...

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