30. APRIL 2019 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung der Anhänge 1 und 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4 und D.134 Ziffer 9;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich, Artikel 10 § 4;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 21. Februar 2019;

Aufgrund des Berichts vom 5. März 2019, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 23. April 2019 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 65.732/4 des Staatsrats;

Beschließt :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/114 der Kommission vom 24. Januar 2019 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates und Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten umgesetzt.

Art. 2 - In dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich wird der durch den Ministeriellen Erlass vom 20. April 2018 ersetzte Anhang 1 durch den vorliegendem Erlass beigefügten Anhang 1 ersetzt.

Art. 3 - In demselben Erlass wird der durch den Ministeriellen Erlass vom 20. April 2018 ersetzte Anhang 2 durch den vorliegendem Erlass beigefügten Anhang 2 ersetzt.

Art. 4 - Der vorliegende Erlass ist auf die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens laufenden Prüfungen anwendbar.

Art. 5 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. September 2019 in Kraft.

Namur, den 30. April 2019

R. COLLIN

ANHANG 1

"Anhang 1 zum Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich.

Liste der Arten und Anforderungen im Sinne von Artikel 10 § 1 Ziffer 1 des vorliegenden Erlasses.

Landwirtschaftliche...

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