3. SEPTEMBER 2020 - Dekret zur Präzisierung der Modalitäten für das Recht des Verfassers einer Petition auf Anhörung (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen, und Wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Dekret wird verabschiedet in Ausführung von Artikel 41 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, ersetzt durch Artikel 2 des Sonderdekrets vom 3. September 2020 zur Abänderung von Artikel 41 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, um das Recht des Verfassers einer Petition auf Anhörung zu verankern.

Art. 2 - Um das Recht auf Anhörung vor dem Parlament zu eröffnen, muss eine Petition von mindestens eintausend Unterzeichnern, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet werden.

Wir verkünden das vorliegende Dekret und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 3. September 2020

Der Ministerpräsident

E. DI RUPO

Der Vizepräsident und Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren

W. BORSUS

Der Vizepräsident und Minister für Klima, Energie und Mobilität

Ph. HENRY

Die Vizepräsidentin und Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen

C. MORREALE

Der Minister für Haushalt, Finanzen...

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