3. OKTOBER 2019 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 31. August 1998 über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regel- und Förderschulen, Artikel 38 § 1, abgeändert durch das Dekret vom 20. Juni 2016;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 14. April 1999 zur Ausführung der Artikel 38 und 39 des Dekretes über den Auftrag an die Schulträger und das Schulpersonal sowie über die allgemeinen pädagogischen und organisatorischen Bestimmungen für die Regelschulen vom 31. August 1998, Artikel 2 und 3, abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 7. Mai 2009;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Artikel 1 Nummer 2 des Erlasses der Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer, abgeändert durch...

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