3. MAI 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 03 und 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 5. März 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 8. April 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.16 des Programms 03 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um dem Wallonischen Netz zur Bekämpfung der Armut einen Zuschuss zu gewähren,

Besluiten :

Artikel 1. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 225.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 203.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 03 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Art. 2. Die Verteilung der folgenden Basisartikel der...

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