3. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. August 2008 bezüglich des Zwischenkonzertierungsausschusses und der Basiskonzertierungsausschüsse der Dienststellen der Wallonischen Regierung zwecks dessen Anpassung an den Stellenplan des Öffentlichen Dienstes der Wallonie

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, Artikel 34, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. August 2008 bezüglich des Zwischenkonzertierungsausschusses und der Basiskonzertierungsausschüsse der Dienststellen der Wallonischen Regierung;

Aufgrund des am 16. Dezember 2020 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 26. März 2021 abgegebenen Gutachtens des hohen Konzertierungsausschusses;

In Erwägung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. Juni 2021 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 19. Juli 2018 zur Festlegung des Stellenplans des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, der die Dienste der Generaldirektion "Öffentlicher Dienst der Wallonie Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie" in das Generalsekretariat des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und den Öffentlichen Dienst Finanzen integriert.

Auf Vorschlag der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschliesst:

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. August 2008 bezüglich des Zwischenkonzertierungsausschusses und der Basiskonzertierungsausschüsse der Dienststellen der Wallonischen Regierung, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 7. Februar 2019 und vom 11. April 2019, wird wie folgt abgeändert:

  1. in Absatz 1 wird das Wort "acht" durch das Wort "sieben" ersetzt;

  2. Absatz 2, einschließlich der Nummerierung der Basiskonzertierungsausschüsse, wird durch den folgenden Wortlaut ersetzt:

"Sie tragen die Nummern I bis VII und werden wie folgt verteilt:

  1. "Öffentlicher...

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