3. JUNI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Braine-le-Comte

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen in seiner abgeänderten Fassung, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Braine-le-Comte vom 25. Februar 2019 zur Verabschiedung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Stellungnahme des Pools "Raumordnung" vom 15. Juni 2020;

In der Erwägung, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten allein zu tragen;

Auf Vorschlag der Ministerin für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Braine-le-Comte wird am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses und für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Entwicklung durch Durchführungsvereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Kosten der Anschaffungen und...

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