3 FEVRIER 2014. - Loi portant des dispositions diverses relatives aux services postaux

Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 3 février 2014 portant des dispositions diverses relatives aux services postaux (Moniteur belge du 19 février 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

  1. FEBRUAR 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Postdienste

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 2 - Vorliegendes Gesetz dient insbesondere der Teilumsetzung der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität, wie abgeändert durch die Richtlinie 2002/39/EG und die Richtlinie 2008/06/EG.

    KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen

    Art. 3 - Artikel 142 des Gesetzes vom 21. März 1991 zur Umstrukturierung bestimmter öffentlicher Wirtschaftsunternehmen, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 9. Juni 1999, bestätigt durch das Gesetz vom 12. August 2000, und abgeändert durch das Gesetz vom 1. April 2007, wird wie folgt abgeändert:

  2. In § 4 werden die Wörter "dem der Universaldiensteanbieter untersteht" durch die Wörter "der für die Bereitstellung des Universaldienstes zuständig ist" ersetzt.

  3. Ein § 5 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt:

    § 5 - Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Erlass in Bezug auf die weiter unten erwähnten Punkte Modalitäten für Sendungen, die Teil des Universaldienstes sind, bestimmen:

    - Modalitäten in Bezug auf Abmessungen und Normung von Postsendungen,

    - Modalitäten in Bezug auf die Zustellung von Postsendungen einschließlich der Bearbeitung unzustellbarer oder unzureichend frankierter Postsendungen,

    - Modalitäten in Bezug auf das Frankieren, den Verkauf von Briefmarken und anderen Postwertzeichen und die Zulassung und Nutzung von Frankiermaschinen,

    - Modalitäten in Bezug auf Erfassung und Bearbeitung von Adressenänderungen und Nachsendung von Postsendungen infolge einer Adressenänderung.

    Art. 4 - Artikel 144 desselben Gesetzes, ersetzt durch das Gesetz vom 1. April 2007 und abgeändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2010, wird wie folgt ersetzt:

    Art. 144 - § 1 - Die Nutzercharta...

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