3. DEZEMBER 2021 - Erlass der wallonischen Regierung zur Übertragung des den Aufgaben der Holztechnologie zugewiesenen Personals des ÖDW auf das 'Centre wallon de recherches agronomiques' (wallonisches Zentrum für agronomische Forschung)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Januar 1998 über das Statut des Personals bestimmter Einrichtungen öffentlichen Interesses, die der Wallonischen Region unterstehen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 18. Dezember 2003 zur Festlegung des Kodex des wallonischen öffentlichen Dienstes in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund der am 13. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 16. Mai 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 16. Mai 2019 gegebenen Einverständnisses des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des am 13. März 2020 abgeschlossenen Verhandlungsprotokolls Nr. 773 des Sektorenausschusses Nr. XVI;

Aufgrund des Berichts vom 30. März 2017, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3, Ziffer 2° des Dekrets vom 11. April 1995 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, der Ministerin für den öffentlichen Dienst und des Ministers für Natur;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Zwecks der Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. das CRA-W: Das "Centre wallon de recherches agronomiques" (wallonisches Zentrum für agronomische Forschung);

  2. der ÖDW: der Öffentliche Dienst der Wallonie;

  3. die Herkunftsdienststelle: die Dienststelle des ÖDW, der das Personalmitglied zum Zeitpunkt der Übertragung zugewiesen war;

  4. das Personalmitglied: der Bedienstete oder Mitglied des Vertragspersonals der Herkunftsdienststelle, der bzw. das Aufgaben im Zusammenhang mit den Forschungsaufgaben in den Bereichen Holztechnologie und Forstgenetik wahrnimmt.

Art. 2 - Die folgenden Personalmitglieder werden von ihrer Herkunftsdienststelle auf das CRA-W übertragen:

- Herr Jean-Marc Henin, Stufe A.

- Herr Benoît Jourez, Stufe A;

- Frau Cécile Verheyen, Stufe B;

- Frau Anne Bauvin, Stufe C;

- Frau Sylviane Sliwinski, Stufe C.

Diese Übertragungen bilden keine neuen Ernennungen.

Art. 3 - § 1. Das vom ÖDW übertragene Personalmitglied behält mindestens die Besoldung, die es hatte oder erhalten hätte, wenn es das Amt, das es am...

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