3. DEZEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Sondervollmachtenerlasses der Wallonischen Regierung Nr. 74 vom 22. Dezember 2020 über die Gewährung einer Investitionsprämie zugunsten der Herstellung COVID-19-relevanter Produkte, um die Beschlussfassung über die Gewährung einer Investitionsprämie bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die regionalen Anreize für Klein- oder Mittelbetriebe, Artikel 10;

Aufgrund des Dekrets vom 29. Oktober 2020 zur Gewährung von Sondervollmachten an die Wallonische Regierung zur Bewältigung der zweiten Welle der Gesundheitskrise des COVID-19, Artikel 3 § 2;

Aufgrund des Sondervollmachtenerlasses der Wallonischen Regierung Nr. 74 vom 22. Dezember 2020 über die Gewährung einer Investitionsprämie zugunsten der Herstellung COVID-19-relevanter Produkte;

Aufgrund des Berichts vom 15. September 2021, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 3. April 11 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 2014 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 4. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 14. Oktober 2021 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund der am 12. Januar 2021 gegebenen Zustimmung der Europäischen Kommission zur staatlichen Beihilferegelung Nr. SA.60414 (2020/N);

Aufgrund des am 10. November 2021 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatrates Nr. 70.309/2;

In Erwägung der Mitteilung der Kommission vom 19. März 2020 über den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19, zuletzt am 28. Januar 2021 abgeändert;

In Erwägung der Mitteilung an die Europäische Kommission und deren Genehmigung vom 12. Januar 2021 über die Beihilferegelung Nr. SA.64414 (2020/N);

In der Erwägung, dass der Sondervollmachtenerlass der Wallonischen Regierung Nr. 74 vom 22. Dezember 2020 über die Gewährung einer Investitionsprämie zugunsten der Herstellung COVID-19-relevanter Produkte darauf abzielt, die finanzielle Unterstützung von Unternehmen zu ermöglichen, die in der Lage sind, Produkte herzustellen, die zur Bewältigung des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie benötigt werden;

In Erwägung des Dekrets vom 14. Mai 2021 zur Bestätigung der im Rahmen der Bewältigung der COVID-19-Gesundheitskrise verabschiedeten Sondervollmachtenerlasse der Wallonischen Regierung;

In der Erwägung, dass durch die Wirkung der Bestätigung alle Bestimmungen, die durch einen Sondervollmachtenerlass festgelegt oder geändert wurden, Gesetzeskraft...

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