29. OKTOBER 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 19;

Aufgrund der am 14. Oktober 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Haushaltsmittel auf den Basisartikel 73.05 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um die Mittelbindung und die Ausgabenfeststellung der verschiedenen Bestellungen im Zusammenhang mit dem Auftrag für die Einzäunung im Rahmen der Bewältigung der Afrikanischen Schweinepest zu ermöglichen,

Beschließen

Artikel 1. Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 700.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 500.000 EUR zwischen den Programmen 11, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2. Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 11, 13 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen...

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