29. OKTOBER 2015 - Erlass der Wallonischen Regierung, durch den beschlossen wird, die Sektorenpläne Charleroi und Philippeville-Couvin einer Revision zu unterziehen und durch den die Eintragung des Trassenentwurfs der E420-N5 südlich von Charleroi und der damit verbundenen Reserveflächen sowie der Entwurf zum Inhalt der Umweltverträglichkeitsstudie angenommen werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Raumordnung, den Städtebau und das Erbe (CWATUP), Artikel 1, 22, 40, 42 bis 44 und 452/25;

Aufgrund des durch die Wallonische Regierung am 27. Mai 1999 angenommenen Entwicklungsschemas des regionalen Raumes

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. September 1979 zur Festlegung des Sektorenplans Charleroi, abgeändert insbesondere durch die Erlasse der Wallonischen Regionalexekutive vom 3. und 6. Mai 1993 und durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 1. April 1999 und vom 22. April 2004;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. April 1980 zur Festlegung des Sektorenplanes Philippeville-Couvin, abgeändert insbesondere durch den Erlass der Wallonischen Regionalexekutive vom 12. Januar 1989 und den Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. Oktober 1998;

In der Erwägung, dass der Erlass der Wallonischen Regierung vom 29. Oktober 1998 die Teilrevision des Sektorenplanes Philippeville-Couvin zwecks der Eintragung der Umgehungsstraße Ost Couvin und ihrer Verlängerung durch die Verbindung Couvin-Brûly endgültig annimmt;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Wallonischen Regierung, abgeändert am 23. Juli 2015;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2014 zur Regelung der Arbeitsweise der Wallonischen Regierung;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung am 4. Oktober 2001 (Belgisches Staatsblatt vom 6. November 2001) beschlossen hat, die Sektorenpläne Charleroi und Philippeville-Couvin einer Revision zu unterziehen, um das Projekt der Trasse einer Schnell- und Hauptverkehrstrasse südlich von Charleroi auf dem Streckenabschnitt zwischen Charleroi und Somzée (E420) einzutragen;

In der Erwägung, dass dieser Beschluss dadurch begründet war:

- die Verbesserung der Funktionen, die von der E420-N5 im Bereich des internationalen, grenzüberschreitenden, interregionalen und regionalen Verkehr zu gewährleisten sind;

- Der Wille, eine bessere Verwaltung des Transitverkehrs und eine größere lokale Mobilität für die gesamte südlich von Charleroi ansässige Bevölkerung zu gewährleisten;

- Die Optimierung der Infrastruktur in ihrer Umgebung;

In der Erwägung, dass der Beschluss der Wallonischen Regierung die Eintragung in den betroffenen Sektorenplänen von drei Trassenentwürfen betraf: Eine "West"-Trasse, eine "Zentrale Trasse" und eine "Ost"-Trasse und deren Reserveflächen;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung den Vorentwurf zur Revision der Sektorenpläne Charleroi (Karten 46/7, 46/8, 52/3 und 52/4) und Philippeville-Couvin (Karten 52/4 und 52/8) am 19. Dezember 2002 (Belgisches Staatsblatt vom 31. Januar 2003) nach einer Phase der freiwilligen Öffentlichkeitsbefragung, deren Modalitäten sie festgelegt hatte, und nach welcher vierzig alternative Trassen von der Bevölkerung vorgeschlagen worden sind;

In der Erwägung, dass der von der Wallonischen Regierung zur Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie bestellte Studienautor, was die Zweckmäßigkeit und die Begründung des Vorentwurfs zum Plan betrifft, geschlussfolgert hat, dass der Vorschlag der Wallonischen Regierung zur Anlage einer neuen Straßenverkehrsinfrastruktur, welche die in ihrem Erlass genannten drei Hauptziele ermöglichen sollte, angesichts der Voraussagen der künftigen Entwicklung des Straßenverkehrs in Europa völlig gerechtfertigt ist, auch wenn erhebliche Anstrengungen zur Förderung der Verkehrsverlagerung unternommen werden;

In der Erwägung, dass der Urheber der Umweltverträglichkeitsstudie eine Umweltbewertung von neun Trassenabschnitten nach einem strengen Auswahlverfahren durchgeführt hat, um am Abschluss des zweiten Teils der Umweltverträglichkeitsstudie drei Trassen in Betracht zu ziehen, wobei eine deutlich bevorzugt wird; dass deren gemeinsame Eigenschaft darin besteht, zwei "schwierige Stellen", nämlich den "trou des Sarrazins" und die Täler "vallée du Ri de Sinri" und "de la Bièrlêre" zu vermeiden;

In der Erwägung, dass ein Nachtrag zur Umweltverträglichkeitsstudie erstellt wurde, dessen Inhalt von der Wallonischen Regierung am 19. April 2007 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2007) erlassen wurde, um mit den Bestimmungen des Programmdekrets zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur administrativen Vereinfachung vom 3. Februar 2005 zu übereinstimmen;

In der Erwägung, dass der Urheber der Umweltverträglichkeitsstudie, der von der Wallonischen Regierung zur Erstellung des Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsstudie bestellt wurde, die von dem Studienautor vorgenommenen Bewertungen ergänzt und manchmal nuanciert hat, jedoch unter Anwendung derselben Methoden; dass er auf Antrag der Regierung ebenfalls eine besondere Aufmerksamkeit auf die Problematik der Landwirtschaft geschenkt hat;

In der Erwägung, dass die Schlussfolgerungen der beiden Studienautoren über die Zweckmäßigkeit und die Begründung des Baus der E420-N5 südlich von Charleroi übereinstimmen;

In der Erwägung, dass der Autor des Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsstudie dagegen der Meinung ist, dass die Wahl einer "West-" oder "Ost-" Trasse de facto zur Folge hat, dass keine Lösung für den nicht bedienten Teil der Siedlung gefunden wird, und dass die lokalen Verkehrsprobleme nicht gelöst werden, nämlich die Staus und der Fluchtverkehr in der schlecht bedienten geographischen Zone, die Verwendung der A503 und des kleinen R9-Rings als Ost-West-Verbindung, die Weiterverwendung der N5 als Zufahrtstraße zu Charleroi für die Autofahrer, die je nach der gewählten Option aus dem Osten oder aus dem Westen kommen, und daher immer noch Verkehrsstauungen, insbesondere zwischen dem Bultia und Ma Campagne entstehen; in dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 19. April 2007 wird eben verlangt, dass Lösungen zu diesem Nachteil gefunden werden;

In der Erwägung, dass der Autor des Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsstudie infolgedessen eine neue Variante vorgeschlagen hat, nach welcher ein Zweig nach dem Westen der Agglomeration Charleroi und ein Zweig nach dem Osten mit der Verwandlung der N5 in einen Stadtboulevard und der Verbesserung des öffentlichen Verkehrsnetzes auf der N5 kombiniert wären;

In der Erwägung, dass diese Variante vorsieht, die bestehende Trasse der N5 ab Somzée bis zur nördlichen Grenze des Wohngebiets des "Tri des marais" in Walcourt zu benutzen und danach in Richtung Westen abzuweichen, um eine zentrale Anschlussstelle zu erreichen, der in Höhe der "rue du Châtelet" in Ham-sur-Heure zu bauen wäre, und anschließend eine zu bauende Straße in Richtung Blanche Borne im Osten und in Richtung Mont-sur-Marchienne im Westen zu benutzen;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung die Schlussfolgerungen des Nachtrags zur Studie am 17. Juli 2008 zur Kenntnis genommen hat;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung beschlossen hat, am Anfang der Legislatur 2009 bis 2014 für diese Akte neue Prioritäten zu bevorzugen;

In der Erwägung, dass in der regionalpolitischen Erklärung 2009-2014 nämlich Folgendes vorgesehen wurde: "unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel ist es angebracht, das Projekt der Ausfahrt Süd von Charleroi durch eine Verbindung zwischen dem Kreisverkehr "Ma Campagne" und der Ausfahrt der "Blanche Borne" auf dem R3 (zweimal eine Fahrbahn) und eines Nachtrags zur Umweltverträglichkeitsstudie bezüglich einer Unterführung (zweimal eine Fahrbahn) unter dem Bultia erfolgreich durchzuführen. Der Verkehr im lokalen Bereich und in Richtung des Zentrums der Agglomeration wird durch die Schaffung einer neuen Straßenbahnlinie auf eigenem Bahnkörper zwischen Nalinnes Bultia und Charleroi verbessert";

In der Erwägung, dass durch die Wahl dieser Optionen, die Wallonische Regierung zu einer schnelleren Anlage der Verbindung Somzée-R3 abzielte; dass es nämlich hervorging, dass keine Revision der betroffenen Sektorenpläne notwendig wäre, wenn die unter dem Bultia geplante Unterführung ohne Abweichung der in dem Sektorenplan eingetragenen Hauptverkehrsinfrastruktur verwirklicht werden könnte, und auf jeden Fall, um die Verbindung zwischen dem Kreisverkehr "Ma Campagne" und dem R3 zu schaffen, angesichts der Größe der in Frage kommenden Verkehrsinfrastruktur;

Aufgrund der 2013 durchgeführte Studie über die Kapazität der Achse N5 zwischen Somzée und dem R3 im Hinblick auf die Anlage einer Unterführung unter dem Kreisverkehr des Bultia, ggf. gleichzeitig mit der Aufwertung der Verbindung zwischen dem Kreisverkehr "Ma Campagne" und dem R3;

In der Erwägung, dass diese Studie schlussfolgert, dass die Anlage einer Unterführung unter dem Kreisverkehr und die Erhaltung einer ständigen Breite von 2x2 Fahrbahnen zu großen Kapazitätsgewinnen südlich des Kreisverkehrs des Bultia führen würden, dass aber der nördliche Sektor (Bultia - R3) im heutigen Zustand nicht erlauben würde, Ströme aufzunehmen, die den im Süden entstandenen Kapazitäten entsprechen, und dass eine Verbindung N5-R3 ab dem Kreisverkehr "Ma Campagne" daher im Westen um die A503 zu erreichen, oder im Osten, um zum R3 zu führen, zu suchen ist, wenn ein gleicher Bedienungsniveau wie auf dem Rest der N5 angeboten werden soll;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung diese Schlussfolgerungen zur Kenntnis genommen hat; dass das Projekt zu revidieren ist, um die Ergebnisse dieser Studie einzugliedern, und dass dies voraussetzt, dass die Sektorenpläne von Charleroi und Philippeville-Couvin einer Revision zu unterziehen sind, bevor eine Verbindung N5-R3 ab dem Kreisverkehr "Ma Campagne" angelegt werden kann;

In der Erwägung, dass die ständige Zunahme des internationalen, regionalen und lokalen Verkehrs auf der N5 südlich von Charleroi und der Fortschritt der heutigen Bauarbeiten beiderseits der französischen Grenze dazu beitragen werden, auf dieser Verkehrsachse einen weiteren Druck hinzuzufügen, sobald diese Arbeiten fertig sind; dass dieses die...

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