29. NOVEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 11 der Organisationsbereiche 10 und 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Juli 2021 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021;

Aufgrund der am 6. Oktober 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 41.02 und 61.08 des Programms 11 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um die Umwandlung leerstehender Stockwerke von Geschäften in Wohnungen zu ermöglichen und den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 512.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 11 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08 und 11 der Organisationsbereiche 10...

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