29. MÄRZ 2018 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 06 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018, Artikel 39;

Aufgrund der am 13. März 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 51.05 des Programms 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, um Maßnahmen im Rahmen des Marshallplans zu finanzieren;

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 500.000 EUR vom Programm 32 des Organisationsbereichs 18 auf das Programm 06 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung folgender Basisartikel der Programme 06 und 32 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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