29. MÄRZ 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der technischen Regelung der Kommission für die Koordination der Baustellen vom 9. Februar 2017 bezüglich der Form, des Inhalts und der Bedingungen des Bestandsplans gemäß Artikel 35 § 2 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, Artikel 1 Ziffer 16 und 35 § 2;

Aufgrund des Beschlusses der Kommission für die Koordination der Baustellen vom 9. Februar 2017;

Auf Vorschlag der Ministerin für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Regierung genehmigt die von der Kommission für die Koordination der Baustellen genehmigte technische Regelung zur Festlegung der Form, des Inhalts und der Bedingungen des Bestandsplans gemäß Artikel 35 § 2 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, die den Anhang des vorliegenden Erlasses bildet.

Art. 2 - Die Ministerin für lokale Behörden wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 29. März 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen

V. DE BUE

Anhang

Technische Regelung der Kommission für die Koordination der Baustellen zur Festlegung der Form, des Inhalts und der Bedingungen des Bestandsplans gemäß Artikel 35 § 2 des Dekrets vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen, genehmigt am 9. Februar 2017

Artikel 1 - Definitionen

Zur Anwendung der vorliegenden Regelung gelten folgende Definitionen:

  1. "Dekret": Dekret vom 30. April 2009 über die Information, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen;

  2. "Bestandsplan": der Bestandsplan gemäß Artikel 1 Ziffer 10 des Dekrets;

  3. "Anlagen": die Netze, Netzabschnitte und Anschlüsse, einschließlich ihrer Ausrüstungen und zusammenhängenden Bauwerke;

  4. "Informationsmodell für Kabel und Leitungen (IMKL)": Austauschformat zur Standardisierung der Informationen über Kabel und Leitungen;

  5. "Darstellungsmodell für Kabel und Leitungen (DMKL): Zeichenerklärung zur Standardisierung des Lesens und Betrachtens der Informationen über Kabel und Leitungen;

  6. "Anschluss": Anschlusspunkt des Benutzers an das Netz oder an einen Netzabschnitt;

  7. "PICC": IT-Projekt zur permanenten Kartographie der wallonischen Region (Projet informatique de cartographie continue de la Région wallonne);

  8. "Genauigkeit der absoluten Vermessung eines Objekts": absolute Differenz zwischen den Werten der...

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