29. JUNI 2018 - Königlicher Erlass über die Zulassung der VoG 'Associations 21 pour un développement durable' als Dachorganisation für nachhaltige Entwicklung

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

In Anbetracht des Gesetzes vom 5. Mai 1997 über die Koordinierung der föderalen Politik der nachhaltigen Entwicklung, insbesondere von Artikel 19/4 § 2;

angesichts des Aufrufs zur Bewerbung für eine Zulassung als Dach- oder Netzwerkorganisation zur Förderung nachhaltiger Entwicklung, der im Belgischen Staatsblatt vom 23. April 2018 veröffentlicht wurde;

in Anbetracht des Antrags, der rechtzeitig und gemäß den bestimmten Modalitäten von der Vereinigung eingereicht wurde;

in Erwägung der Tatsache, dass es angemessen ist, diese Vereinigung als Dach- oder Netzwerkorganisation zuzulassen;

in Anbetracht der vom Finanzinspektor am 20 Juni 2018 abgegebenen Empfehlung;

auf Vorschlag des Ministers für nachhaltige Entwicklung,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Die VoG "Associations 21 pour un développement durable" wird als Dachorganisation für die Französische Gemeinschaft für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2019 zugelassen.

Artikel 1. Falls eine Dach- oder Netzwerkorganisation die...

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