29. JANUAR 2024 - Dekret zur Zustimmung zu folgenden internationalen Abkommen: 1. Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Armenien über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2018; 2. Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Ukraine über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 10. Februar 2021; 3. Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Dominikanischen Republik über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2022; 4. Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Kosova über die Ausübung von freien erwerbstätigen Berufen von Familienangehörigen des Personals diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2...

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Artikel 1 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Armenien über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 4. Dezember 2018, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Ukraine über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 10. Februar 2021, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 3 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Dominikanischen Republik über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2022, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 4 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Kosova über die Ausübung von freien erwerbstätigen Berufen von Familienangehörigen des Personals

diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen, geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2022, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 5 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Moldau über die Erwerbstätigkeit von Familienmitgliedern des Personals der diplomatischen Missionen und konsularischen Posten, geschehen zu Prag am 31. August 2022, ist uneingeschränkt wirksam.

Art. 6 - Das Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und der Republik Uganda...

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