29. JANUAR 2024 - Dekret zur Abänderung des Dekrets vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft (1)

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 Absatz 1 Nummer 1.1 des Dekrets vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der unter geordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, abgeändert durch das Dekret vom 5. Mai 2014, wird zwischen die Wortfolgen "einschließlich der" und "Kontrolle der damit verbundenen Wahlausgaben" die Wortfolge "Vorschriften und der" eingefügt.

Art. 2 - Vorliegendes Dekret tritt am 1. März 2024 in Kraft, vorausgesetzt, ein vom Wallonischen Parlament verabschiedetes gleichlautendes Dekret tritt ebenfalls an diesem Datum in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 29. Januar 2024

O. PAASCH

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen

A. ANTONIADIS

Der Vize-Ministerpräsident...

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